• Unsere Kurse sind alle förderbar!

  • NEUES vom Land Oberösterreich:
  • Bildungskarenz plus auch für Ihr Englisch!
  • So lernen Sie schnell die Weltsprache Englisch in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber!
  • Informationen des Landes Oberösterreich
  • oder hier
  • 1.) Überregionale Förderungen durch das AMS
  • 1.1) Förderungen für Arbeitssuchende
  • Das AMS fördert unter bestimmten Bedingungen Kurse für Arbeit suchende Personen. Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt. Art und Umfang der Förderung variieren in den einzelnen Bundesländern.
  • Hier finden Sie weitere Informationen
  • 1.2) Förderungen für Beschäftigte und ArbeitgeberInne:
  • Qualifizierungsförderung im Rahmen des ESF 2
  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel unsere Englischkurse von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern und somit die Bereitschaft ArbeitnermehrInnen in Schulungen wie Sprachkurse zu schicken zu erhöhen.
  • Wer?
  • Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber. Ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeinde- Verbände sowie radikale Vereine.
  • Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule WiedereinsteigerInnen ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
  • Nicht förderbar sind:
  • UnternehmenseigentümerInnen Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeits- Verhältnissen) ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten Lehrlinge überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
  • Was?
  • Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungs- Mmaßnahme(n) eingebracht wird.
  • Wie viel?
  • Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
  • Wo?
  • Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche Regelungen möglich. Bitte wenden Sie sich an die AnsprechpartnerInnen in den jeweiligen Bundesländern. Laden Sie hier das Infoblatt herunter. Hier finden Sie eine Auflistung der Geschäftsstellen des AMS.
  • Hier finden Sie weitere Informationen
  • 1.3) Weiterbildungsgeld/Bildungskarenz
  • Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch Euro 14,53 täglich.
  • Wofür?
  • Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachen- Schulungen. Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten. Unterstützung durch das AMS bei der Einstellung allenfalls erwünschter Ersatzarbeitskräfte.
  • Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Arbeits- Marktservice.
  • Hier finden Sie weitere Informationen
  • 2.) Förderungen Oberösterreich
  • 2.1) Bildungskonto des Land Oberösterreich
  • Durch das Bildungskonto des Landes OÖ können Sie Ihren Englischkurs fördern lassen, sofern folgende Punkte für Sie zutreffen.
  • Wer wird gefördert?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen

    Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen

    Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten

    Geringfügig Beschäftigte

    Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen

    Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

    Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer

    Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)
  • Was wird gefördert?
  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich

    Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.

    Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö.

    Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren zertifiziert sind, absolviert werden.

    75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
  • Abwicklung/Antragstellung
  • Der Förderungsantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (Antragsvorlage innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme) zu richten.
  • Hier finden Sie weitere Informationen
  • 2.2) Wirtschaftsimpulsprogramm des Landes Oberoesterreich
  • Im Rahmen des Wirtschaftsimpulsprogrammes werden berufsspezifische Bildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen von Klein- und Kleinstbetrieben mit bis zu 25 Prozent und von mittleren Betrieben bis zu 15% der Kurskosten gefördert.
  • Hier finden Sie weitere Informationen
  • 2.3) Jungunternehmerförderung des Landes Oberoesterreich
  • Auch JungunternehmerInnen haben die Chance auf Förderung von bis zu 50 Prozent der Kursgebühr. Mehr Infos finden Sie hier:
  • Jungunternehmerförderung
  • Allgemeine Hinweise unter:
  • www.kursfoerderung.at